Standsicherheitsnachweis

Der Nachweis der Standsicherheit beinhaltet:

  • Darstellung des statischen Systems
  • erforderliche Konstruktionszeichnungen
  • Berechnungen und Beschreibungen
  • Nachweis der Standsicherheit der baulichen Anlagen und ihrer tragenden Teile
  • Nachweis der Feuerwiderstandsfähigkeit
  • Beschaffenheit des Baugrunds und dessen Tragfähigkeit
  • Soweit erforderlich: Nachweis dass die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrunds der Nachbargrundstücke nicht gefährdet werden

Die Standsicherheit kann auf andere Weise als durch statische Berechnungen nachgewiesen werden, wenn hierdurch die Anforderungen an einen Standsicherheitsnachweis in gleichem Maße erfüllt werden.

Brandschutznachweis

Der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes beinhaltet:

  • Brandverhaltens der Baustoffe (Baustoffklasse)
  • Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile (Feuerwiderstandsklasse)
  • Bauteile, Einrichtungen und Vorkehrungen, an die Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden
  • Nutzungseinheiten, Brand- und Rauchabschnitte
  • erforderliche Abstände innerhalb und außerhalb des Gebäudes
  • Erster und Zweiter Rettungsweg (notwendige Treppen, Treppenräume, Ausgänge, Flure, mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stellen)
  • Flächen für die Feuerwehr, Zu- und Durchgänge, Zu- und Durchfahrten, Bewegungsflächen und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge
  • Löschwasserversorgung

Bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen müssen, zusätzliche Angaben gemacht werden:

  • Brandschutzrelevante Einzelheiten der Nutzung, insbesondere auch die Anzahl und Art der die bauliche Anlage nutzenden Personen sowie Explosions- oder erhöhte Brandgefahren, Brandlasten, Gefahrstoffe und Risikoanalysen
  • Rettungswegbreiten und -längen, Einzelheiten der Rettungswegführung und -ausbildung einschließlich Sicherheitsbeleuchtung und -kennzeichnung
  • Technische Anlagen und Einrichtungen zum Brandschutz, wie Branderkennung, Brandmeldung, Alarmierung, Brandbekämpfung, Rauchableitung, Rauchfreihaltung
  • Sicherheitsstromversorgung
  • Bemessung der Löschwasserversorgung, Einrichtungen zur Löschwasserentnahme sowie die Löschwasserrückhaltung
  • Betriebliche und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Rettung von Menschen und Tieren wie Feuerwehrplan, Brandschutzordnung, Werkfeuerwehr, Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Selbsthilfekräften
  • Anzugeben ist auch, weshalb es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf

Der Brandschutznachweis kann auch gesondert in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzepts dargestellt werden.

Schallschutznachweis

Ein Schallschutznachweis ist erforderlich für Neubauten, Umbauten und Sanierungen, bei denen in die schalltechnisch relevanten Konstruktionen eingegriffen wird. Dabei werden die Mindestanforderungen an den Schallschutz überprüft, um zufriedenstellende Nachtruhe-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Maßgebend sind die Anforderungen der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen, diese Anforderungen sind baurechtlich verbindlich einzuhalten, darüber hinaus können auf Wunsch des Bauherrn erhöhte Anforderungen geplant werden (bei weitergehenden Qualitätsansprüchen an den Schallschutz des Bauwerks).

Die Anforderungen werden dabei an die Luft- und Trittschalldämmung von Trennbauteilen (Decken, Wände, Treppen) sowie an die zulässigen Geräuschpegel von gebäudetechnischen Anlagen und Gewebebetrieben gestellt.

Unterschieden wird zwischen dem Schallschutz gegen Außenlärm, für den insbesondere die Außenbauteile (Fassade, Fenster, Dachkonstruktion) überprüft werden und dem Schallschutz im Inneren des Gebäudes (zwischen fremden Wohnungen).

 

Die Erstellung eines Schallschutznachweises ist für sämtliche Gebäude erforderlich, für die Anforderungen nach DIN 4109-1 bestehen.

Hierzu gehören insbesondere

  • Mehrfamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Bürogebäude
  • Schulen
  • Krankenhäuser
  • Hotels und vergleichbare Beherbergungsbetriebe

 

Der Schallschutznachweis für ein Gebäude besteht üblicherweise aus drei Elementen:

  • Aufstellung der Anforderungen an den baulichen Schallschutz
  • Beschreibung der schalltechnisch relevanten Konstruktionsdetails der Gebäudebauteile sowie die baulichen Maßnahmen zum Schallschutz vor Geräuschen aus gebäudetechnischen Anlagen (z.B. Wasserinstallationen, Heizungsanlagen oder Personenaufzüge)
  • Rechnerischer Nachweis auf der Grundlage von DIN 4109